Printprodukte bestellen mit reduzierter Mehrwertsteuer

Der Mehrwertsteuer-Satz liegt in Deutschland bei 19 %. Es ist ebenfalls bekannt, dass beispielsweise Lebensmittel im Supermarkt mit nur 7 % versteuert werden. Was viele jedoch nicht wissen: Es wird auch bei Druckprodukten unterschieden! Die Frage ist daher – Wer profitiert eigentlich von der reduzierten MwSt.?

Mehrwertsteuer-Berechnung

Grundsätzlich kommen bei Druckerzeugnissen sowohl der normale Steuersatz mit 19 % als auch der reduzierte mit 7 % in Betracht. Erste Unterscheidungshilfen, welcher Steuersatz anzuwenden ist, liefern vier Richtwerte: das Medium, das Kommunikationsziel und der Textanteil sowie die Druckauftraggeber*in.

1) Das Medium

Gemäß dem Umsatzsteuergesetz (UStG, § 12, Anlage 2, 49) unterliegen folgende Printprodukte dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent:
Bücher, Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen. Darüber hinaus Foto-, Bilder- und Malbücher sowie Noten und geographische Karten. Diese Produkte sind in unserem Shop entsprechend markiert.

2) Das Kommunikationsziel

Hier muss unterschieden werden, ob ein Printprodukt das Ziel hat, zu werben oder zu informieren. Werbung muss mit 19 % versteuert werden; informierende Druckerzeugnisse obliegen dem reduzierten MwSt.-Satz. Da die Übergänge fließend sind, ist eine Unterscheidung jedoch nicht immer leicht und muss individuell entschieden werden.
Eindeutig werblich sind: Werbeprospekte, -flyer und -plakate, Kundenzeitschriften, Produkt- und Preisangebote sowie generell verkaufsfördernde Inhalte und Zwecke.

3) Der Textanteil

Ein weiterer Indikator, ob die normale oder reduzierte Mehrwertsteuer zugrunde liegt, liefert der Textanteil. Der normale Steuersatz von 19 % MwSt. gilt für Printprodukte, die keinen oder nur wenig Text beinhalten.
Beispielsweise gilt der volle Satz für: Briefpapier, Postkarten, Notizbücher, Formulare, Glückwunschkarten, Kalender, Aufkleber, Bilddrucke, Einladungen, Eintrittskarten und Ausweise.

4) Die Druckauftraggeber*in

Für bestimmte Organisationen kann eine Steuerermäßigung möglich sein. Dies können kirchliche Institutionen und Gemeinden, eingetragene Vereine, Nonprofits und Nichtregierungsorganisation (NGOs) sowie politische Parteien im Wahlkampf sein.
Zur Erstinformation dienen die Paragrafen AO § 51 ff. und UStG § 12, 8. Da es eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften zu diesem Thema gibt, ist eine verbindliche Steuerberatung in jedem Fall ratsam.

Fazit

Eine Pauschalisierung oder eine feste Regel, wann ein Printprodukt eindeutig steuerermäßigt ist, kann und will dieser Beitrag nicht leisten. Er zeigt aber anhand der vier Richtwerte, dass es durchaus lohnenswert ist, die eigenen Printprodukte einmal auf ihre MwSt.-Reduzierbarkeit zu prüfen. Entsprechend führen wir nach Erhalt der Bestellung und Upload der Druckdatei einen Mehrwertsteuer-Check durch. Immerhin können hierdurch 12 % Mehrwertsteuer gespart werden. Nonprofit-orientierte Organisationen können somit über unsere Produktseite nicht nur nachhaltig, sondern auch Mehrwertsteuer reduziert bestellen. 

Ein Gedanke zu „Printprodukte bestellen mit reduzierter Mehrwertsteuer

  1. Pingback: Unsere Top 10 - Ökologisch leben und nachhaltig Geld sparen!

Kommentare sind geschlossen.