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Wann darf ich mit 7 % MwSt. drucken?
Die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % ist nur auf bestimmte Produkte anwendbar
(Flyer, Falzflyer, Loseblattsammlungen, Broschüren), deren Inhalte besondere
Kriterien erfüllen müssen:
1. |
Die Druckerzeugnisse dienen der Information (z. B. redaktionelle Inhalte,
allgemeine Informationen über eine Organisation, Tätigkeitenbeschreibungen,
Dokumentationen etc.).
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2. |
Die Printprodukte dürfen keinen werblichen Charakter aufweisen. |
Die Übergänge zwischen informierendem und werblichen Charakter sind fließend,
so dass die Unterscheidung immer für den jeweiligen Einzelfall getroffen werden
muss. Eindeutig werblich sind: Werbeprospekte, -flyer,
Kundenzeitschriften, Imagebroschüren, Produkt- und Preisangebote sowie generell verkaufsfördernde Inhalte.
Einfach ausgedrückt/ Orientierungshilfe
A: |
Das Druckerzeugnis hat keinen kommerziellen/werblichen Inhalt
(Richtwert bei Flyern)
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B: |
Das Druckerzeugnis hat überwiegend informative Inhalte
(Richtwert bei Broschüren, Falzflyern, Loseblattsammlungen)
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Unser Service für Sie:
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Wir führen nach Erhalt Ihrer Bestellung und Upload Ihrer Druckdatei einen
Mehrwertsteuer-Check durch.
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